BAZL Meldepflicht von Hängebrücken in der Schweiz

In der Schweiz gelten Hängebrücken als potenzielle Luftfahrthindernisse und unterliegen daher spezifischen Melde- und Bewilligungspflichten durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Gemäss den Richtlinien des BAZL müssen Eigentümer solcher Anlagen diese registrieren oder bewilligen lassen, insbesondere wenn sie bestimmte Höhen überschreiten.

Melde- und Bewilligungspflicht für Hängebrücken im Detail

  • Stand März 2025 – Wir übernehmen keine Haftung für diese Angaben, da sie sich ändern können. Deshalb müssen Verantwortliche sich unbedingt auch direkt auf der Seite vom BAZL informieren.

Die Registrierung und Meldung von Luftfahrthindernissen erfolgt über das Luftfahrtdatensammlungsportal (DCS) des BAZL. Dort können Eigentümer prüfen, ob ihr Objekt als Luftfahrthindernis gilt und welche weiteren Massnahmen, wie beispielsweise Markierung oder Befeuerung, erforderlich sind.

Es ist wichtig, frühzeitig mit dem BAZL Kontakt aufzunehmen, um alle erforderlichen Schritte für die Genehmigung zu klären und die Sicherheit der Luftfahrt zu gewährleisten.

Quelle: Luftfahrthindernisse

Anmerkung: Wir wurden vom Bazl gebeten, diese Seite zu erstellen und machen das im Sinne der Sicherheit für Luftfahrt, Hängebrückenbetreiber und Hängebrückenbenutzer deshalb sehr gerne.

Suchst du eine spezielle Fussgängerhängebrücke? Oder möchtest du die verschiedenen Brücken miteinander vergleichen?

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Dann haben wir dir etwas Nützliches zu bieten. Vielleicht hilft dir die Übersicht der Schweizer Hängebrücken.

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